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Wichtiges zu Passanträgen, deutschen Geburtsurkunden und zur Namensführung

Du hast ein Baby in den USA bekommen und nun stehen dir die gesamten Behördengänge bevor, um deinem Kind die Staatsangehörigkeiten zu sichern und vor allem auch um Reisen zu können.

Passanträge im Ausland können komplizierter sein, als Passanträge im Inland. Im Ausland sind nämlich oftmals Fragen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und zur Namensführung nach deutschen Recht zu prüfen – gerade wenn ein Pass zum ersten Mal beantragt wird. In diesem Interview soll daher geklärt werden, was bei Passanträgen im Ausland zu beachten ist und wann eine Namenserklärung nach deutschem Recht abzugeben ist.

  • Was ist bei meinen Passantrag im Ausland zu beachten?
  • Wann muss ich eine Namenserklärung nach deutschem Recht abgeben?
  • Warum lohnt es sich, eine deutsche Geburtsurkunde für mein im Ausland geborenes Kind zu beantragen?

 

 

Über den Sprecher:

Fabian Otten gehört dem Auswärtigen Dienst seit 2007 an. Nach Einsätzen in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin und an den Botschaften in Kabul und Peking, wurde er im Sommer 2018 an das Generalkonsulat New York versetzt. Dort war er zunächst mit der Bearbeitung staatsangehörigkeitsrechtlicher Anträge befasst, bevor er im Sommer 2021 die Leitung der Passstelle übernahm.

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